21.04.2023

Wahl des Ortsbeirates Butzbach-Münster vom 14.03.2021 – Nachrücken eines Bewerbers/einer Bewerberin

Frau Sandra Dämon hat auf die Annahme ihres Mandates verzichtet.

Der Wahlvorschlag der CDU ist damit erschöpft und es steht kein weiterer Nachrücker/in zur Verfügung. Gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz wird festgestellt, dass der Sitz somit unbesetzt bleibt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung bei der Wahlleiterin im Rathaus, Marktplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.

Die Rechtswirksamkeit der Beschlüsse des Ortsbeirates wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.

Butzbach, den 20.04.2023

Tiziana Lacorte-Di Sclafani
stv. Wahlleiterin der Stadt Butzbach