07.02.2023

Wahl des Ortsbeirates Butzbach-Ostheim vom 14.03.2021 – Nachrücken eines Bewerbers/einer Bewerberin

Nachdem Frau Ute Stengel ihr Mandat im Ortsbeirat Ostheim niedergelegt hat, wird festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) Herr Christian Engel für die CDU als nächster, noch nicht berufener Bewerber in das Amt eines Ortsbeiratsmitglieds nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG binnen 2 Wochen nach der Bekanntmachung bei der Wahlleiterin im Rathaus, Marktplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.

Die Rechtswirksamkeit der Beschlüsse des Ortsbeirates und der Tätigkeit der nachgerückten Vertreter bzw. Vertreterin wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.

Butzbach, den 07.02.2023
Die Wahlleiterin der Stadt Butzbach
Kerstin Jung