hier: Nachrücken eines Bewerbers/einer Bewerberin der Fraktion Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Frau Ute Stengel hat auf die Annahme des Mandats im Ortsbeirat Ostheim verzichtet. Hiermit wird festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) Frau Anne Hartmann für die CDU als nächste, noch nicht berufene Bewerberin in das Amt eines Ortsbeiratsmitglieds nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung bei der Wahlleiterin im Dienstgebäude Landgrafenschloss, Schlossplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erhoben werden.
Die Rechtswirksamkeit der Beschlüsse des Ortsbeirates und der Tätigkeit der nachgerückten Vertreter bzw. Vertreterin wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.
Butzbach, den 01.04.2026
DIE WAHLLEITERIN DER STADT BUTZBACH
Kerstin Jung
