25.04.2023

Wahl des Ortsbeirates Pohl-Göns vom 14.03.2021 – Nachrücken eines Bewerbers/einer Bewerberin

Nachdem Frau Jasmin Rück ihr Mandat im Ortsbeirat Pohl-Göns niedergelegt hat, wird festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) Herr Julian Gaar für die CDU als nächster, noch nicht berufener, Bewerber in das Amt eines Ortsbeiratsmitglieds nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Bekanntmachung bei der Wahlleiterin, Marktplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erheben.

Die Rechtswirksamkeit der Beschlüsse des Ortsbeirates und der Tätigkeit der nachgerückten Vertreter bzw. Vertreterin wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.

Butzbach, den 25.04.2023

Kerstin Jung
Wahlleiterin der Stadt Butzbach