23.10.2026

Katharinenmarkt 2026 – Verkehrsrechtliche Maßnahmen

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO

Anlässlich des Katharinenmarktes vom 24.10. bis 27.10.2026 ergehen folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen:

Ab dem 21.10.2026

1. Einrichtung eines absoluten Haltverbots auf den Parkplätzen am Kirchplatz mit dem Zusatz „am 24. u. 27.10.26“.

2. Einrichtung eines absoluten Haltverbots auf den Anwohnerparkplätzen in der Kasernenstraße (Schlossmauer) mit dem Zusatz „24.10. – 27.10.26“.

3. Einrichtung eines absoluten Haltverbotes im Bereich der Griedeler Straße 1 – 7 mit dem Zusatz „ab 24.10.26“.

    Ab dem 24.10.2026

    1. Sperrung der Schlossstraße in Höhe Hs-Nr. 19 mittels Absperrschranken und Betonpoller.

        Ab dem 24.10.2026

        1. Sperrung der Zufahrt zum Marktplatz über die Griedeler Straße und der Weiseler Straße mittels Absperrschranken und Durchfahrtssperren.

        2. Sperrung der Zufahrt zum Marktplatz über die Wetzlarer Straße und der Kasernenstraße mittels Absperrschranke und Betonpoller.

          Während des Wochenmarktes (24.10 + 27.10.2026) wird der Kirchplatz für jeglichen Verkehr vollgesperrt.

          Der Hauptrettungsweg erfolgt in der Zeit vom 24.10. bis 27.10.2026 über die Weiseler Straße, die Griedeler Straße sowie über die Straße Am Planetenbrunnen. Diese sind daher zwingend für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Widerrechtlich parkende oder abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

          Die verkehrsregelnden Anordnungen ergehen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

          Für auftretende Behinderungen bitte ich um Verständnis.

          Der Bürgermeister Stadt Butzbach

                -Straßenverkehrsbehörde-