Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach in ihrer Sitzung am 04.04.2022 folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
In § 7 Abs. 2 – Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung der Hauptsatzung der Stadt Butzbach werden folgende Änderungen/Ergänzungen vorgenommen:
Absatz 2 erhält folgende Ergänzung:
(2) Personen, die als Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, eines Ortsbeirates, des Ausländerbeirates, des Seniorenbeirates, Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamtinnen oder Wahlbeamte insgesamt mindestens 20 Jahre ein Mandat oder Amt in der Gemeinde ausgeübt haben, können folgende Ehrenbezeichnung erhalten:“
Buchstabe h) erhält folgende neue Bezeichnung:
Mitglied des Seniorenbeirates
= Ehrenmitglied des Seniorenbeirates
Buchstabe i) erhält folgende neue Bezeichnung:
Vorsitzende oder Vorsitzender des Seniorenbeirates
= Ehrenvorsitzende oder Ehrenvorsitzender des Seniorenbeirates
Buchstabe alt „h)“ wird Buchstabe neu „j)“
Buchstabe alt „i)“ wird Buchstabe neu „k)“
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahren eingehalten wurden.
Butzbach, den 05.05.2022
DER MAGISTRAT DER STADT BUTZBACH
Merle
Bürgermeister