Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 StVO
In der Zeit vom 20.05.19 bis voraussichtlich 05.07.19 erfolgt der Umbau des „Turnerplatzes“ in Münster. Die Umbaumaßnahme zieht folgende Änderungen in der Verkehrsführung nach sich. Die Zufahrt über die Straße „An der Münsterkirche“ in die Maibacher Str. ist nicht mehr möglich. Eine entsprechende Umleitung über Fauerbach und die L 3353 ist ab Hoch-Weisel ausgeschildert.
Zwischen Backgasse und „An der Münsterkirche“ ist für die Maibacher Str. eine Einbahnführung in Richtung Hoch-Weisel angeordnet. Ab Einmündung Borngasse ist die Straße „An der Münsterkirche„ wieder in beiden Richtungen befahrbar. Weiterhin wird die Fahrbeziehung Maibacher Str.- Backgasse und umgekehrt über eine Lichtsignalanlage geregelt.
Da die Bushaltestelle im Einmündungsbereich Maibacher Str./Backgasse nicht angefahren werden kann, wird in der Backgasse, in Richtung Fauerbach, eine Ersatzhaltestelle eingerichtet. Es wird gebeten, die Pressemitteilung der Verkehrsgesellschaft Oberhessen sowie die Aushänge in den Haltestellen zu beachten
Für auftretende Behinderungen bitten wir um Verständnis.
Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.