29.12.2021

Allgemeinverfügung des Wetteraukreises – Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände zum Jahreswechsel 2021/2022

Vom 31.12.2021 bis zum 01.01.2022 dürfen im Wetteraukreis gem. § 27a Coronavirus-Schutzverordnung auf belebten öffentlichen Plätzen keine Feuerwerkskörper (ab Kategorie F2) abgebrannt werden.

Die konkreten Orte (Bad Nauheim, Butzbach, Limeshain, Nidda, Rockenberg) wurden von den betreffenden Gemeinden und Städten bestimmt und im Rahmen einer Allgemeinverfügung des Wetteraukreises bekannt gegeben.
Zur Kategorie F2 zählt in der Regel das klassische Silvesterfeuerwerk.

Darüber hinaus gelten im Wetteraukreis derzeit die allgemeinen Regelungen der Hessischen Landesregierung. Weitere Informationen finden Sie hier.