19.01.2024

Ankündigung von Vermessungs- und Kartierungsarbeiten sowie Ortsbesichtigungen und Dokumentation für die Trassen-Planung

Bürgerinformation des Übertragungsnetzbetreibers Amprion

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.

Der Rhein-Main-Link ist eins dieser zentralen Netzausbauprojekte, um Deutschland bis 2045 klimaneutral mit Strom zu versorgen. Er bündelt vier Erdkabel-Gleichstromvorhaben und wird zukünftig bis zu acht Gigawatt regenerativ produzierten Strom von Niedersachsen nach Hessen transportieren. Neben der bereits im Gesetz (Bundesbedarfsplangesetz Nr. 82) verankerten Verbindung DC34 vom Netzverknüpfungspunkt (NVP) Suchraum Ovelgönne/Rastede/Westerstede/Wiefelstede zum NVP Bürstadt sieht der zweite Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045 die folgenden drei Verbindungen vor: DC35 vom NVP Suchraum Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede zum NVP Marxheim (Taunus) sowie die Offshore-Netzanbindungssysteme NOR-19-2 und NOR-19-3 mit den NVP im Suchraum Ried und in Kriftel. Maßgeblich für den Verlauf des Rhein-Main-Links ist ein sogenannter Präferenzraum, der von der Bundesnetzagentur erstmalig für Erdkabel-Gleichstromvorhaben ermittelt wurde.

Für die Trassenplanung und Erstellung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren müssen durch Amprion Vorarbeiten ausgeführt werden. Diese Vorarbeiten sind gemäß § 44 Abs. 1 EnWG durchführbar, um eine Planungsgrundlage zu schaffen. Dazu zählen Kartierungs- und Vermessungsarbeiten sowie Ortsbesichtigung und Dokumentation.

Kartierungsarbeiten: Für die Erstellung der umweltfachlichen Unter- lagen im bevorstehenden Planfeststellungsverfahren sind Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante Artvorkommen zu erhalten. Da sich die Kartierungsarbeiten am jahreszeitlichen Verlauf der Flora und Fauna orientieren und darüber hinaus der Witterung unterliegen, sind die aufgeführten Arbeiten in der Abfolge variabel.

Folgende Kartierungsarbeiten, die jedoch nicht auf allen Grundstücken erfolgen müssen, werden von der Amprion GmbH bzw. ihren Beauftragten durchgeführt:

Biotoptypenkartierung: Die Biotoptypenkartierung wird durch Begehungen und flächendeckende Inaugenscheinnahme eines potenziellen 800-m-Trassenbandes im Präferenzraum festgestellt.

Brut- und Rastvogelkartierung: Es werden mehrere Tag- und ggf. auch Nachtbegehungen innerhalb von Natura 2000-Gebieten durchgeführt.

Horst- und Höhlenbaumkartierung: Die Sichtkontrolle und Besatzüberprüfung der Horste an einzelnen Bäumen erfolgt durch Begehungen in der laubfreien Zeit in den Wintermonaten und ggf. ergänzend im Sommer innerhalb von Natura 2000-Gebieten.

Fledermauskartierungen: Innerhalb von Natura 2000-Gebieten werden durch Nachtbegehungen in den Sommermonaten Fledermäuse er- fasst.

Kartierungen von Haselmaus, Brandmaus, Fischotter, Biber, Wildkatze, Amphibien, Reptilien, Schmetterlingen, Libellen, Käfern: Tagsüber und teilweise nachts werden innerhalb von Natura 2000-Gebieten die verschiedenen Arten erfasst.

Kartierung von Fischen, Rundmäulern, Flusskrebsen und Muscheln: Begehung bzw. Bootsbefahrung von relevanten Gewässern sowohl tagsüber als auch nachts innerhalb von Natura 2000-Gebieten.

Vermessungsarbeiten: Innerhalb des Präferenzraums sind Vermessungsarbeiten, u.a. zum Abgleich von Luftbilddaten, erforderlich. Im Zuge der Vorarbeiten ist die tatsächlich vorhandene Topografie vor Ort aufzunehmen. Die Arbeiten werden i.d.R. fußläufig mit üblichen tragbaren Vermessungsgeräten durchgeführt. Unter gewissen Voraussetzungen können auch mit Vermessungstechnik ausgestattete Drohnen die Topografie aus der Luft erfassen. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb weniger Tage abgeschlossen.

Ortsbesichtigung und Dokumentation: Ziel ist es, Umweltdaten, Informationen über Kreuzungspunkte sowie die örtlichen Gegebenheiten mit Blick auf geografische und geologische Gesichtspunkte zu ermitteln.

Die Ortsbesichtigungen werden in der Regel durch Kleingruppen von zwei Personen mit üblichen PKWs durchgeführt. Diese nutzen öffentliche Wege und befahren Wirtschafts- und Privatwege nur dort, wo es unbedingt notwendig ist. Bei der Dokumentation werden keine besonderen Geräte eingesetzt, sondern lediglich fotografische Aufnahmen und Notizen zu den geografischen und geologischen Gegebenheiten angefertigt.

Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekannt gemacht.

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von

FEBRUAR 2024 BIS FEBRUAR 2025

Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden nur tageweise und kurzzeitig betreten bzw. letztere befahren. In der Regel sind die Mitarbeiter*innen zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen mit dem Fahrzeug zu erreichen, werden öffentliche, private und landwirtschaftliche Wege genutzt. Gegebenenfalls werden Flurstücke, je nach Witterung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten.

Ggf. werden bei der Erfassung einzelner Arten(-gruppen) Hilfsmittel eingesetzt (z. B. Ausbringen von Reusen für den Nachweis von Amphibien, von Reptilienmatten als Ruhestätte für Reptilien, von Haselmaustubes), die auch für eine begrenzte Zeit innerhalb der Flächen belassen werden.

Mit den Arbeiten haben wir die Planungsgemeinschaften Arbeitsgemeinschaft Arcadis | ILF – R-M-L, c/o Arcadis Germany GmbH, Europaplatz 3, 64293 Darmstadt sowie Ingenieurgemeinschaft Teamplan FBGM, Pforzheimer Str. 128b, 76275 Ettlingen beauftragt.

Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen.

Im Zuge der Arbeiten werden keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim u.g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen.

Bei allen Vorarbeiten setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem, die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.

Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für Ihr Verständnis.

Für Rückfragen zur Bekanntmachung stehen wir Ihnen gern über unsere Telefonhotline unter der Rufnummer: +49 6251 8263288 in den Zeiträumen

– Montag: 09:00 – 20:00 Uhr –

– Dienstag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr –

zur Verfügung.

Sie können uns auch gern eine Rückrufbitte zukommen lassen, wir kontaktieren Sie dann kurzfristig. Hinterlassen Sie uns dazu bitte Ihre Telefonnummer und den Terminwunsch für einen Rückruf.

Die folgenden Flure im Bereich der Stadt Butzbach sind von den Vorarbeiten betroffen:

Wir weisen darauf hin, dass nicht alle Flurstücke in den unten genannten Fluren zwangsläufig für die Vorarbeiten in Anspruch genommen werden. Der genaue Bedarf ergibt sich vor Ort. Eine Liste der in Anspruch zu nehmenden Flurstücke finden Sie auf unserer Projektwebsite:

https://rhein-main-link.amprion.net/Mediathek/Bekanntmachungen/

Gemarkung: Bodenrod

Flur 1, Flur 2, Flur 3, Flur 4, Flur 5, Flur 6, Flur 7, Flur 8, Flur 9, Flur 10,

Flur 11, Flur 12, Flur 13, Flur 14, Flur 15, Flur 16, Flur 17, Flur 18, Flur

19, Flur 20, Flur 21

Gemarkung: Butzbach

Flur 1, Flur 2, Flur 3, Flur 4, Flur 5, Flur 6, Flur 7, Flur 8, Flur 9, Flur 10,

Flur 11, Flur 12, Flur 13, Flur 14, Flur 15, Flur 16, Flur 17, Flur 18, Flur

19, Flur 20, Flur 21, Flur 22

Gemarkung: Ebergöns

Flur 1, Flur 2, Flur 3, Flur 4, Flur 5, Flur 6, Flur 7, Flur 8, Flur 9

Gemarkung: Fauerbach v. d. Höhe

Flur 1, Flur 2, Flur 3, Flur 4, Flur 5, Flur 6, Flur 7, Flur 8, Flur 9, Flur 11,

Flur 12, Flur 14, Flur 15, Flur 16, Flur 17, Flur 18

Gemarkung: Griedel

Flur 1, Flur 2, Flur 3, Flur 4, Flur 5, Flur 6, Flur 7, Flur 8, Flur 9, Flur 10,

Flur 11, Flur 12, Flur 13, Flur 14, Flur 15, Flur 16

Gemarkung: Hausen-Oes

Flur 1, Flur 2, Flur 3

Gemarkung: Hoch-Weisel

Flur 1, Flur 2, Flur 3, Flur 4, Flur 5, Flur 6, Flur 7, Flur 8, Flur 9, Flur 11,

Flur 12, Flur 13, Flur 14, Flur 15,

Gemarkung: Kirch-Göns

Flur 1, Flur 2, Flur 3, Flur 4, Flur 5, Flur 6, Flur 7

Gemarkung: Maibach

Flur 1, Flur 2, Flur 3, Flur 4, Flur 5, Flur 6, Flur 7

Gemarkung: Münster

Flur 1, Flur 2, Flur 3, Flur 4, Flur 5, Flur 6, Flur 7, Flur 8, Flur 9, Flur 10

Gemarkung: Nieder-Weisel

Flur 1, Flur 2, Flur 3, Flur 4, Flur 5, Flur 6, Flur 7, Flur 8, Flur 9, Flur 10,

Flur 11, Flur 12, Flur 13, Flur 14, Flur15, Flur 16, Flur 17, Flur 18, Flur

19, Flur 20, Flur 21, Flur 22, Flur 23, Flur 24, Flur 25

Gemarkung: Ostheim

Flur 1, Flur 2, Flur 3, Flur 4, Flur 5, Flur 7, Flur 8, Flur 9

Gemarkung: Pohl-Göns

Flur 1, Flur 2, Flur 3, Flur 4, Flur 5, Flur 6, Flur 7, Flur 8, Flur 9, Flur 10,

Flur 11, Flur 12, Flur 13, Flur 14