20.06.2025

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 StVO

Halbseitige Sperrung mit Regelung durch Lichtsignalanlage der Straße „An der Münsterkirche“ in Münster

In der Zeit vom 23. Juni bis 18. Juli 2025 werden in der Straße „An der Münsterkirche“ im Bereich des Ortsausganges Richtung Hoch-Weisel Tiefbauarbeiten durchgeführt. Diese erfolgen unter halbseitiger Sperrung der Fahrbahn. Der Verkehr wird mittels einer Lichtsignalanlage geregelt. Der Friedhofsweg ist in dieser Zeit ebenfalls im nördlichen Teilbereich voll gesperrt. Eine Zufahrt zum Friedhofsparkplatz ist ausschließlich über die Backgasse möglich.

Für auftretende Behinderungen wird um Verständnis gebeten.

Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Der Bürgermeister der Stadt Butzbach

         -Straßenverkehrsbehörde-