04.10.2024

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 StVO

hier: Halbseitige Sperrung der Südumgehung in Höhe der Eisenbahnbrücke

Am 07.10.2024 von ca. 05:00 Uhr bis 21:00 Uhr finden auf der Südumgehung (L 3053) Besichtigungsarbeiten der Eisenbahnbrücke statt. Die Maßnahme erfolgt unter einer halbseitigen Sperrung der Fahrbahn. Die Verkehrsregelung erfolgt mittels Lichtsignalanlage.

Für auftretende Behinderungen wird um Verständnis gebeten.

Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Der Bürgermeister der Stadt Butzbach

       -Straßenverkehrsbehörde-