10.10.2024

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 StVO

hier: Halbseitige Sperrung und Änderung der Verkehrsführung der Weidigstraße

In der Zeit vom 14.10. – 25.10.2024 wird ein defekter Gasschieber in der Weidigstraße Höhe 2a repariert. Aus diesem Grund wird der betroffene Abschnitt halbseitig gesperrt und in Fahrtrichtung Hoch-Weisel in eine Einbahnstraße umgestaltet.     

Eine Umleitung über die Kaiserstraße/Taunusstraße für den stadteinwärts fahrenden Verkehr wird ausgeschildert.

Für auftretende Behinderungen bitten wir um Verständnis.

Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Der Bürgermeister der Stadt Butzbach

        -Straßenverkehrsbehörde-