28.02.2025

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 StVO

hier: Faschingsumzug in Butzbach-Griedel

Am 02.03.2025 findet der traditionelle Karnevalsumzug des KVG in Butzbach-Griedel statt. Die Aufstellung des Umzuges findet ab 12.11 Uhr in der Kleinbachstraße und der Rosenstraße statt. Der Umzug startet um 13.11 Uhr. Die Zugstrecke verläuft wie nachfolgend beschrieben:

Kleinbachstraße & Rosenstraße -> Oberpforte -> Mittelstraße -> Wolfskaute -> Wetterstraße -> Alte Hauptstraße -> Schlagweg -> Mittelstraße -> Oberpforte -> Auflösung: Alte Hauptstraße

Die Ortsdurchfahrt wird an den Zufahrten Alte Hauptstraße, Wetterstraße und Rockenberger Straße zwecks des Aufbaus von Sicherheitsmaßnahmen bereits ab ca. 8.00 Uhr voll gesperrt. Eine Anfahrt ist bis 12 Uhr lediglich über die Weiherstraße möglich. Ab 12 Uhr werden sämtlich Zufahrten in den Ort gesperrt. Die Sperrung wird nach Zugende, voraussichtlich gegen ca. 17.00 Uhr, wieder aufgehoben.

Aufgrund des Karnevalsumzuges wird am 02.03.2025 kein Linienverkehr durch Griedel fahren. Alle Änderungen können tagesaktuell unter www.vgo.de eingesehen werden.

Für auftretende Behinderungen bitten wir um Verständnis.

Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Der Bürgermeister der Stadt Butzbach

        -Straßenverkehrsbehörde-