06.03.2025

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 StVO

hier: Vollsperrung der Wetzlarer Straße in Höhe Hausnummer 21

In der Zeit vom 06.03. bis voraussichtlich 20.03.2025 finden im Bereich der Wetzlarer Straße in Höhe der Hausnummer 21 Dachsanierungsarbeiten mit einem mobilen Kran statt. Die Baumaßnahme erfolgt unter Vollsperrung.

Für auftretende Behinderungen wird um Verständnis gebeten.

Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Der Bürgermeister der Stadt Butzbach

       -Straßenverkehrsbehörde-