14.06.2022

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 StVO – hier: Halbseitige Straßensperrung Hauptstraße 33 in Kirch-Göns

In der Zeit vom 20.06.2022 bis 11.07.2022 werden Erschließungsarbeiten in Höhe des Anwesens Hauptstraße 33 in Kirch-Göns durchgeführt.

Dies erfolgt unter einer halbseitigen Fahrbahnsperrung. Phasenweise ist die Errichtung einer Lichtsignalanlage erforderlich. Der gegenüberliegende Parkstreifen wird mit einem absoluten Haltverbot versehen um die Befahrung der Straße weiterhin zu ermöglichen.

Für auftretende Behinderungen bitten wir um Verständnis.

Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Der Bürgermeister Stadt Butzbach

      -Straßenverkehrsbehörde-