03.09.2026

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 StVO

hier: Gefahr eines Gasleitungsbruchs:Vollsperrung der Ludwigstraße in Höhe der Hausnummer 3 bis 5 in Butzbach

Aufgrund der drohenden Gefahr eines Gasleitungsbruchs muss die Ludwigstraße ab sofort für den Rad- und Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt werden. Die Sperrung gilt voraussichtlich bis einschließlich 11. September 2026.

Fußgängerinnen und Fußgänger können den Bereich weiterhin passieren.

Der Verkehr kann über die Badborngasse, die Jakob-Rumpf-Straße und die Weiseler Straße abfließen.

Für auftretende Behinderungen wird um Verständnis gebeten.

Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Der Bürgermeister der Stadt Butzbach

– Straßenverkehrsbehörde –