03.08.2022

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 StVO

hier: Sperrung der Backgasse im Stadtteil Münster

In der Zeit vom 08.08. bis 09.09.2022 ist die Backgasse vom Ortseingang von Fauerbach v.d.Höhe kommend bis einschließlich Einmündung „Auf der Wolfskehl“ halbseitig gesperrt. Die Baumaßnahme wird in drei Bauabschnitten durchgeführt. Die Verkehrsregelung erfolgt in dieser Zeit durch Lichtzeichenanlage. Die halbseitige Sperrung steht im Zusammenhang mit der dortigen Baumaßnahme.

Für auftretende Behinderungen wird um Verständnis gebeten.

Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Der Bürgermeister der Stadt Butzbach

-Straßenverkehrsbehörde-