09.07.2026

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 StVO

hier: Wasserrohrbruch: Vollsperrung der Ludwigstraße in Höhe der Hausnummer 3 bis 5 in Butzbach

Aufgrund eines Wasserrohrbruchs muss die Ludwigstraße ab sofort für den Rad- und Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt werden. Die Sperrung gilt voraussichtlich bis einschließlich 15. Juli 2026.

Fußgängerinnen und Fußgänger können den Bereich weiterhin passieren.

Der Verkehr kann über die Badborngasse, die Jakob-Rumpf-Straße und die Weiseler Straße abfließen.

Für auftretende Behinderungen wird um Verständnis gebeten.

Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Der Bürgermeister der Stadt Butzbach

– Straßenverkehrsbehörde –