19.06.2024

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO

Weinfest 2024

Anlässlich des Weinfestes vom 21.06. bis 23.06.2024 ergehen folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen:

Ab dem 17.06.2024

  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Parkplätzen vor den Liegenschaften Griedeler Str. 1 – 7 sowie 9 – 15 mit dem Zusatz „ab 20.06.24“
  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem Parkplatz des Museums mit dem Zusatz „ab 20.06.24“

    Ab 21.06.2024

    • Sperrung der Zufahrt zum Marktplatz über die Griedeler Straße und die Wetzlarer Straße mittels Absperrschranken und Durchfahrtssperren.
    • Sperrung der Zufahrt zum Marktplatz über die Wetzlarer Straße (Krachbaumgasse / Neugasse) mittels Absperrschranke.

      Der Hauptrettungsweg erfolgt in der Zeit vom 20.06. bis 24.06.2024 über die Wetzlarer Straße. Diese ist daher zwingend für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

      Die verkehrsregelnden Anordnungen ergehen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

      Für auftretende Behinderungen bitte ich um Verständnis.

      Der Bürgermeister Stadt Butzbach

            -Straßenverkehrsbehörde-