17.10.2024

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO

hier: Katharinenmarkt 2024

Anlässlich des Katharinenmarktes vom 26.10. bis 29.10.2024 ergehen folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen:

Ab dem 16.10.2024

1.Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem „alten Lidl Parkplatz“ in der Elsa-Brandström-Straße mit dem Zusatz „ab 21.10.24“.

    Ab dem 22.10.2024

    1.Einrichtung eines absoluten Haltverbotes im Bereich der Griedeler Straße 1 – 7 mit dem Zusatz „ab 26.10.24“.

    2.Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Parkplätzen in der Wetzlarer Straße 24 + 25 mit dem Zusatz „am 27.10.24“.

    3.Einrichtung eines absoluten Haltverbots auf den Parkplätzen am Kirchplatz mit dem Zusatz „am 26. und 29.10.24“ sowie die Errichtung von zwei Absperrschranken mit mind. 5 roten Warnleuchten.

      Ab dem 26.10.2024

      1.Sperrung der Zufahrt zum Marktplatz über die Griedeler Straße und die Weiseler Straße mittels Absperrschranken und Durchfahrtssperren.

      2.Sperrung der Zufahrt zum Marktplatz über die Wetzlarer Straße Höhe 23 mittels Absperrschranke.

        Am 27.10.2024

        1.Sperrung der Wetzlarer Straße ab Einmündung Kleeberger Straße.

          Der Hauptrettungsweg erfolgt in der Zeit vom 26.10. bis 29.10.2024 über die Wetzlarer Straße. Diese ist daher zwingend für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Widerrechtlich parkende oder abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

          Die verkehrsregelnden Anordnungen ergehen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

          Für auftretende Behinderungen bitte ich um Verständnis.

          Der Bürgermeister Stadt Butzbach

                -Straßenverkehrsbehörde-