28.11.2024

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO

hier: Weihnachtsmarkt 2024

Anlässlich des Weihnachtsmarktes vom 29.11.– 01.12.2024 ergehen folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen:

Ab dem 27.11.2024

1.Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Parkplätzen vor den Liegenschaften Griedeler Str. 1 – 7

    Ab dem 29.11.2024

    1.Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem Parkplatz hinter dem Rathaus sowie die Verlegung des Schwerbehindertenparkplatzes auf den Parkplatz neben dem Rathaus.

    2.Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem Parkplatz des Museums.

    3.Sperrung der Zufahrt zum Marktplatz über die Griedeler Straße, Weiseler Straße sowie über die Wetzlarer Straße.

      Am 30.11.2024

      1.Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Parkplätzen am Kirchplatz.

      2.Sperrung der Zufahrt zum Kirchplatz von der Griedeler Straße.

        Die Anwohner, die in den betreffenden Bereichen über Stellplätze oder Garagen verfügen, werden darauf hingewiesen, dass es während des Weihnachtsmarktes zu Behinderungen kommen kann.

        Die verkehrsregelnden Anordnungen ergehen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

        Für auftretende Behinderungen bitte ich um Verständnis.

        Der Bürgermeister Stadt Butzbach
        -Straßenverkehrsbehörde-