25.08.2025

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO

Altstadtfest 2025

Anlässlich des Altstadtfestes vom 05.09. bis 07.09.2025 ergehen folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen:

Ab dem 26.08.2025

1. Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Parkplätzen vor den Liegenschaften Griedeler Str. 1 – 7 mit dem Zusatz „ab 03.09.2025“.

2. Errichtung eines absoluten Haltverbotes sowie Sperrung des Parkplatzes des Museums und des Rathauses mit dem Zusatz „04.09. – 07.09.2025“.

3. Errichtung von zwei Ersatz-Behindertenparkplätze auf dem Parkplatz neben dem Rathaus.

4. Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Parkplätzen vor den Liegenschaften Griedeler Str. 11-15 mit dem Zusatz „ab 05.09.2025“.

5. Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Bewohnerparkflächen des Kirchplatzes mit dem Zusatz „am 06.09.2025″.

Ab 05.09.2025

1. Sperrung der Zufahrt zum Marktplatz über die Griedeler Straße, der Wetzlarer Straße, der Weiseler Straße und der Kasernenstraße mittels Absperrschranken/Durchfahrtssperren.

2. Zusätzlich werden alle anderen Zuwegungen mit unbeweglichen Sperren wie Kühlwägen und Betonpollern gesperrt.

Außerdem wird aufgrund des Festes der Wochenmarkt am 06.09.2025 auf dem Kirchplatz stattfinden.

Die verkehrsregelnden Anordnungen ergehen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Für auftretende Behinderungen bitte ich um Verständnis.

Der Bürgermeister Stadt Butzbach

      -Straßenverkehrsbehörde-