15.03.2025

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO

Faselmarkt 2025

Anlässlich des Faselmarktes vom 15.03. bis 18.03.2025 ergehen folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen:

Ab dem 07.03.2025

  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den seitlichen Parkscheiben Parkplätzen in der Straße „Am Planetenbrunnen“ (linksseitig der Hausnummer 5) mit dem Zusatz „ab 10.03.2025“.
  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem ehem. Lidl-Parkplatz in der Elsa-Brandström-Straße Nr. 1 mit dem Zusatz „ab 10.03.2025“.

Ab dem 10.03.2025

  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem Schloßplatz entlang des Marstalls mit dem Zusatz „ab 14.03.2025“.
  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes in der Schloßstraße in Höhe der Hausnummer 23 bis zur Höhe der östlichen Seite der Bismarckstraße 14 mit dem Zusatz „ab 14.03.2025“.
  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem Parkplatz des Museums mit dem Zusatz „ab 14.03.2025“.

Ab dem 14.03.2025

  • Sperrung der Zufahrt in die Schloßstraße aus Richtung Kasernenstraße kommend.
  • Sperrung der Parkflächen in der Kasernenstraße gegenüber der Hausnummer 15 für Anwohner mit dem Parkausweis C. Auf umliegende Bewohnerparkflächen ist auszuweichen.
  • Sperrung der Zufahrt zum Ostflügel des Schlosses über die Straße „Am Planetenbrunnen“.
  • Sperrung der Parkflächen in der Straße „Am Planetenbrunnen“. Auf umliegende Parkflächen ist auszuweichen.
  • Sperrung der Zufahrt zur Schloßstraße in Höhe der Hausnummer 19 und dem Schloßplatz 10.

Der Hauptrettungsweg erfolgt in der Zeit vom 14.03. bis 18.03.2025 über die Schloßstraße aus Richtung Bismarckstraße kommend und die Straße „Am Planetenbrunnen“ aus Richtung Griedeler Straße kommend. Diese sind daher zwingend für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Widerrechtlich parkende oder abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Die verkehrsregelnden Anordnungen ergehen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Für auftretende Behinderungen bitte ich um Verständnis.

Der Bürgermeister der Stadt Butzbach
-Straßenverkehrsbehörde-