Altstadtfest 2024
Anlässlich des Altstadtfestes vom 30.08. bis 01.09.2024 ergehen folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen:
Ab dem 23.08.2024
- Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Parkplätzen vor den Liegenschaften Griedeler Str. 1 – 7 mit dem Zusatz „ab 28.08.24“
- Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Parkplätzen vor den Liegenschaften Griedeler Str. 9 – 15 mit dem Zusatz „ab 30.08.24“
- Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem Parkplatz des Museums mit dem Zusatz „29.08. – 01.09.24“
- Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem Parkplatz des Rathauses mit dem Zusatz „30.08. – 01.09.24“
- Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem Parkplatz am Kirchplatz mit dem Zusatz „am 31.08.2024“
Ab 30.08.2024
- Sperrung der Zufahrt zum Marktplatz über die Griedeler Straße und die Weiseler Straße mittels Absperrschranken und Durchfahrtssperren.
- Sperrung der Zufahrt zum Marktplatz über die Wetzlarer Straße (Krachbaumgasse / Neugasse) mittels Absperrschranke.
Der Hauptrettungsweg erfolgt in der Zeit vom 30.08. bis 01.09.2024 über die Wetzlarer Straße. Diese ist daher zwingend für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Die verkehrsregelnden Anordnungen ergehen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Für auftretende Behinderungen bitte ich um Verständnis.
Der Bürgermeister Stadt Butzbach
-Straßenverkehrsbehörde-