29.05.2024

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO: Deutsch-italienisches Fest 2024

Anlässlich des deutsch-italienischen Festes am 31.05. und 01.06.2024 ergehen folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen:

Ab dem 23.05.2023

1.Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Parkplätzen vor den Liegenschaften

2.Griedeler Str. 1 – 7 mit dem Zusatz „ab 31.05.24“

Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem Parkplatz des Museums mit dem Zusatz „ab 31.05.24“

Ab 31.05.2024

1.Sperrung der Zufahrt zum Marktplatz über die Griedeler Straße und die Wetzlarer Straße mittels Absperrschranken und Durchfahrtssperren.

2.Sperrung der Zufahrt zum Marktplatz über die Wetzlarer Straße (Krachbaumweg / Neugasse) mittels Absperrschranke.

Außerdem wird aufgrund des Festes der Wochenmarkt am 01.06.2024 auf dem Kirchplatz stattfinden. Hierzu werden ebenfalls am 23.05.2024 absolute Haltverbote mit dem Zusatz „am 01.06.24“ errichtet. Außerdem wird der Kirchplatz am 01.06.2024 während des Wochenmarktes voll gesperrt.

Die verkehrsregelnden Anordnungen ergehen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Für auftretende Behinderungen bitte ich um Verständnis.

Der Bürgermeister Stadt Butzbach

     -Straßenverkehrsbehörde-