Anlässlich des Faselmarktes vom 14. März bis 17. März 2026 ergehen folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen:
Ab dem 09. März 2026
- Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den 3 Parkplätzen in der Straße „Am Planetenbrunnen“ neben der Einfahrt zum Schlossinnenhof mit dem Zusatz „ab 9. März 2026“.
- Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem Parkplatz „Alte Mälzerei“ im Küchengartenweg mit dem Zusatz „ab 9. März 2026“.
Ab dem 11. März 2026
- Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Parkplätzen „Griedeler Str. 1 – 7“ mit dem Zusatz „ab 11. März 2026“.
- Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Anwohnerparkplätzen in der „Kasernenstraße“ mit dem Zusatz „ab 13. März 2026“.
- Die Zufahrten zum Marktplatz werden für den Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt. Dazu werden Absperrschranken mit dem Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ (VZ 250) aufgestellt.
- Auch die Durchfahrt der Schloßstraße wird mit Absperrschranken und dem Verkehrszeichen VZ 250 gesperrt. Das Ärztehaus im Schloß bleibt jedoch erreichbar und kann während der Sperrung ausschließlich über die Griedeler Straße und die Schloßstraße angefahren werden.
Ab dem 13. März 2026
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird ab der Griedeler Straße 16 auf 10 km/h reduziert. An dieser Stelle werden entsprechende Verkehrszeichen aufgestellt: „Gefahrstelle“ (VZ 101), „Tempo 10“ (VZ 274-10) sowie ein Zusatzschild „Veranstaltung“.
Während des Wochenmarktes am 14. März und 17. März 2026 wird der Kirchplatz für jeglichen Verkehr voll gesperrt. Außerdem werden die dortigen Anwohnerparkplätze voll gesperrt. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt.
Der Hauptrettungsweg zum Marktplatz erfolgt in der Zeit vom 11. März bis 17. März 2026 über die Weiseler Straße und die Griedeler Straße. Zum Schloßplatz erfolgt der Hauptrettungsweg über die Straße Am Planetenbrunnen. Diese sind daher zwingend für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Widerrechtlich parkende oder abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Die Verkehrsregelungen werden aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet. Sie gelten, sobald die entsprechenden Verkehrszeichen aufgestellt sind.
Für auftretende Behinderungen bittet die Straßenverkehrsbehörde um Verständnis.
Der Bürgermeister Stadt Butzbach
-Straßenverkehrsbehörde-
