20.11.2025

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO Weihnachtsmarkt 2025

Anlässlich des Weihnachtsmarktes in Butzbach vom 28. November bis 30. November 2025 ergehen folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen:

Ab dem 21. November 2025

  1. Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Parkplätzen vor den Liegenschaften Griedeler Str. 1-7 und 11-15 mit dem Zusatz „ab 27.11.25“.
  2. Errichtung eines absoluten Haltverbotes sowie Sperrung des Parkplatzes des Museums mit dem Zusatz „28.11. – 30.11.2025“.
  3. Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Bewohnerparkflächen des Kirchplatzes mit dem Zusatz „am 29.11.2025.

Ab 26. November 2025

  1. Sperrung der Zufahrt zum Marktplatz über die Griedeler Straße, der Wetzlarer Straße, der Weiseler Straße und der Kasernenstraße mittels Absperrschranken/Durchfahrtssperren.
  2. Zusätzlich werden alle anderen Zuwegungen mit unbeweglichen Sperren wie Kühlwägen und Betonpollern gesperrt.

Außerdem wird aufgrund des Festes der Wochenmarkt am 29. November 2025 auf dem Kirchplatz stattfinden und aus diesem Grund für jeglichen Verkehr voll gesperrt sein.

Die verkehrsregelnden Anordnungen ergehen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Für auftretende Behinderungen bitte ich um Verständnis.

Der Bürgermeister Stadt Butzbach
-Straßenverkehrsbehörde-