19.06.2023

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO – Weinfest 2023

Anlässlich des Weinfestes vom 22.06. bis 25.06.2023 ergehen folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen:

Ab dem 22.06.2023

  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Parkplätzen vor den Liegenschaften Griedeler Str. 1 – 7 sowie 9 – 11
  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem Parkplatz des Museums
  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem Parkplatz „Alte Mälzerei“

Ab dem 23.06.2023

  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem Parkplatz „Rathaus“

Ab 22.06.2023

  • Sperrung der Zufahrt zum Marktplatz über die Griedeler Straße sowie über die Wetzlarer Straße mittels Absperrschranken

Außerdem wird aufgrund des Festes der Wochenmarkt am 24.06.2023 auf dem Kirchplatz stattfinden. Hierzu wird für die dortigen Parkplätze ein absolutes Haltverbot errichtet sowie der Kirchplatz am 24.06.2023 während des Wochenmarktes voll gesperrt. Wir bitten die Anwohner eindringlich auf die Anwohnerparkbereiche in der Schloßstraße, Kasernenstraße, Korngasse und Teichgasse auszuweichen.

Die verkehrsregelnden Anordnungen ergehen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Für auftretende Behinderungen bitte ich um Verständnis.

Der Bürgermeister Stadt Butzbach      

-Straßenverkehrsbehörde-