28.08.2026

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO

Altstadtfest 2026

Anlässlich des Altstadtfestes vom 04.09. bis 06.09.2026 ergehen folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen:

Ab dem 28.08.2026

  1. Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Parkplätzen vor den Liegenschaften Griedeler Str. 1 – 7 mit dem Zusatz „ab 03.09.26“.
  2. Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Parkplätzen vor den Liegenschaften Griedeler Str. 11-13 mit dem Zusatz „ab 03.09.26“.
  3. Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem Rathausparkplatz mit dem Zusatz „ab dem 03.09.26“.
  4. Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Bewohnerparkflächen des Kirchplatzes mit dem Zusatz „ab 04.09.2026“.

Ab dem 03.09.2026

1. Sperrung der Zufahrt zum Marktplatz mit unbeweglichen Sperren über folgende Straßen/Plätze:

Rathausparkplatz

Kasernenstraße

Langgasse

Leuchtergasse

Martelgasse

Gerbergasse

Badborngasse

Roßbrunnenstraße

Guldengasse

Hirschgasse

Am Mathildenbrunnen

Apothekergasse

Korngasse

    2. Errichtung von zwei Ersatz-Behindertenparkplätze auf dem Parkplatz neben dem Rathaus.

      Ab dem 04.09.2026

      1. Sperrung der Zufahrt zum Marktplatz über die Griedeler Straße, der Wetzlarer Straße und der Weiseler Straße mittels Absperrschranken/Durchfahrtssperren. 

        Außerdem wird aufgrund des Festes der Wochenmarkt am 05.09.2026 auf dem Kirchplatz stattfinden.

        Die verkehrsregelnden Anordnungen ergehen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

        Für auftretende Behinderungen bitte ich um Verständnis.

        Der Bürgermeister Stadt Butzbach

              -Straßenverkehrsbehörde-    

        Sperrung der Zufahrt zum Marktplatz über die Griedeler Straße, der Wetzlarer Straße und der Weiseler Straße mittels Absperrschranken/Durchfahrtssperren.