27.02.2023

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO

Faselmarkt

Anlässlich des Faselmarktes vom 11.03. bis zum 14.03.2023 ergehen folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen:

Ab dem 06.03.2023

  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem Parkplatz Alte Mälzerei
  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf dem Parkplatz des Museums

Ab dem 11.03.2023

  • Vollsperrung der Wetzlarer Straße zwischen Kleeberger Straße und Beginn Fußgängerzone
  • Vollsperrung für jeglichen Verkehr in der gesamten Fußgängerzone während der Marktzeiten von 11:00 Uhr bis 22:00 Uhr
  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes in der Korngasse
  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Parkplätzen vor den Liegenschaften Griedeler Str. 1-7

Die Anwohner, die in den betreffenden Bereichen über Stellplätze oder Garagen verfügen, werden darauf hingewiesen, dass es während der Marktveranstaltung zu Behinderungen kommen kann. Ich bitte um Verständnis.

Die verkehrsregelnden Anordnungen ergehen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.


Der Bürgermeister der Stadt Butzbach
-Straßenverkehrsbehörde-