01.09.2022

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO: Altstadtfest 2022

Anlässlich des Altstadtfestes vom 02.09.- 04.09.2022 ergehen folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen:

Ab dem 01.09.2022

  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf den Parkplätzen vor den Liegenschaften Griedeler Str. 1 – 7
  • Errichtung von zwei Absperrschranken mit mind. 5 roten Warnleuchten sowie dem Verkehrszeichen 250 in der Zufahrt zum Marktplatz in Höhe Griedeler Str. 6 (Vollsperrung)
  • Errichtung eines absoluten Haltverbotes für die Parkflächen vor den Liegenschaften Wetzlarer Straße 22, 24, 25
  • Errichtung einer Absperrschranke mit mind. 5 roten Warnleuchten sowie dem Verkehrszeichen 250 in der Wetzlarer Straße 25
  • Errichtung von Haltverboten auf dem Museumsparkplatz
  • Sperrung des Parkplatzes „Alte Mälzerei“

Ab dem 02.09.2022

  • Sperrung des Parkplatzes Rathaus

Die verkehrsregelnden Anordnungen ergehen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Die Anwohner, die in den betreffenden Bereichen über Stellplätze oder Garagen verfügen, werden darauf hingewiesen, dass es während der Marktveranstaltung zu Behinderungen kommen kann. Ich bitte um Verständnis.

Der Bürgermeister Stadt Butzbach

      -Straßenverkehrsbehörde-