04.05.2023

B 3 Brücke bei Butzbach/Pohl-Göns

Sperrung ab Freitag, 05.05.2023

Mit Pressemitteilung vom 04.05.2023 teilt Hessen Mobil – Straßen – und Verkehrsmanagement folgendes mit:

Aus Sicherheitsgründen muss kurzfristig ab Freitag, den 05.05.2023 das Brückenbauwerk über die B 3 bei Butzbach/Pohl-Göns voll gesperrt werden. Damit ist die B3 nicht mehr über die Brücke erreichbar:

Aus Richtung Pohl-Göns steht alternativ die nördliche Zufahrt über die L3129 Richtung Niederkleen zur Verfügung, aus Richtung Butzbach kann weiterhin die Ausfahrtsrampe Richtung Pohl-Göns genutzt werden. Der Verkehr auf der B 3 ist von der Sperrung vorerst nicht betroffen

In den kommenden Tagen werden Hinweise zur Umleitung vor Ort ergänzt. Im nächsten Schritt erfolgt dann zunächst der Abbruch der Brücke im Spätsommer diesen Jahres.

Hintergrund für die Brückensperrung ist folgender:

Um Schäden und Beeinträchtigungen frühzeitig zu entdecken, unterliegen alle Brückenbauwerke in der Baulast von Hessen Mobil, dem Straßen- und Verkehrsmanagement des Landes Hessen, einer regelmäßigen Brückenprüfung.

Auf dieser Grundlage kann ermittelt werden, wann grundlegende Sanierungen bzw. Ersatzneubauten notwendig werden. Auch die Brücke über die B 3 bei Butzbach/Pohl-Göns wird regelmäßig kontrolliert.

Im Rahmen dieser Brückenprüfungen wurden erhebliche Schädigungen an der Brücke mit Baujahr 1958 festgestellt. Die Brücke muss daher neu gebaut werden. Die Planungen hierfür haben bereits begonnen. Zur Ermittlung weiterer fachlicher Grundlagen erfolgten hierzu ergänzende Bauwerksuntersuchungen.

Nach ersten statischen Nachrechnungen wurden zusätzlich durch eine Baustoffprüfanstalt die entnommenen Materialproben aus dem Inneren der Brücke hinsichtlich ihres Zustands begutachtet. Die dabei gewonnenen Ergebnisse lassen einen sicheren und ordnungsgemäßen Weiterbetrieb der Brücke aktuell nicht mehr zu. Das Bauwerk muss daher kurzfristig voll gesperrt werden.

Da die Brücke aufgrund der Erkenntnisse in den regulären Bauwerksprüfungen und auch wegen ihres Alters von 65 Jahren ohnehin zum Neubau anstand, waren die dafür erforderlichen Planungsschritte bereits eingeleitet.

Selbstverständlich werden die Verkehrsteilnehmenden weiter über die nächsten Schritte informiert, sobald verlässliche Angaben getroffen werden können.

Mehr Informationen zu Hessen Mobil auf mobil.hessen.de.