12.08.2024

Bauleitplanung der Stadt Butzbach

Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nord“

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in ihrer Sitzung am 28.10.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Nord“ beschlossen. Der gefasste Aufstellungsbeschluss für das „Gewerbe- und Industriegebiet Nord – Teil I“ wurde am 19.06.2018 in seiner Abgrenzung geändert.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die über die Jahre gewachsene und sich verändernde Nutzungsstruktur planungsrechtlich gefasst, die städtebaulich geordnete Entwicklung des Industrie- und Gewerbegebietes sichergestellt und die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen formuliert werden. Planziel des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Nord“ ist damit im Wesentlichen die Sicherung des ehemaligen Produktionsstandortes als Standort für Industrie und Gewerbe.

Der Geltungsbereich ist den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und § 2a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen, integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften (Satzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO) und wasserrechtlichen Festsetzungen (Satzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 37 Abs. 4 Satz 2 und 3 HWG), Begründung, Umweltbericht, dem Bericht über Altlasten und Verdachtsflächen im Planungsgebiet Kenntnisstand, allgemeine Gefährdungsbeurteilung, Berücksichtigung im Planungsverfahren, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, den Schalltechnischen Untersuchungen (Gutachten Nr. 420M4 G), dem Grundlegenden Abwasserkonzept, der Verkehrsuntersuchung einschließlich Verkehrsflusssimulation inkl. Anhang und Anlagen, die nachfolgend aufgeführten wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, die zum Planverständnis notwendigen DIN-Normen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind während der Veröffentlichungsfrist

vom 19.08.2024 bis einschließlich 20.09.2024

im Internet auf der Homepage der Stadt Butzbach unter
https://stadt-butzbach.de/themen/bebauungsplaene/ einsehbar. Gemäß
§ 3 Abs 2 BauGB können alle Planunterlagen auch im Internet über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen/a-c abgerufen werden.

Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an cathrin.ferber@stadt-butzbach.de oder jana.mueller@stadt-butzbach.de oder beteiligung@fischer-plan.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gem. § 3 Abs. 2 BauGB können die o. g. Planunterlagen in der Stadtverwaltung Butzbach, Schlossplatz 1, Zimmer 104 während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 16.30 Uhr) und darüber hinaus nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 06033 995-128 oder -142 eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Stadt Butzbach hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.

Sofern in den Festsetzungen keine anderen Datenquellen genannt sind, können alle aufgeführten DIN-Normen und Regelwerke bei der Stadt Butzbach während der üblichen Dienststunden (s.o.) oder nach telefonischer Vereinbarung (s.o.) von jedermann eingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Umweltbericht: Der Umweltbericht umfasst neben einleitenden Kapiteln zu Anlass, Inhalten, Zielen und Festsetzungen und Merkmalen des Bebauungsplanes, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planungen einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst:

  • Boden und Fläche: Informationen zur Flächeninanspruchnahme, zu den vorherrschenden Bodentypen im Plangebiet, zur anthropogenen Vorbelastung, Altlasten und der bestehenden Versiegelung, zur Eingriffsbewertung sowie zur Minderung des Bodeneingriffs.
  • Wasser: Informationen zu Oberflächengewässern im Plangebiet, zu Grundwasserbelastungen, Sanierungsmaßnahmen, Darstellung der künftigen Entwässerung und Rückhaltemaßnahmen, etc.
  • Klima und Luft: Informationen zur klimatologischen Bestandsaufnahme, zur Bedeutung des Plangebietes für die Schutzgüter Klima und Luft, zur Eingriffsbewertung und zu eingriffsminimierenden Maßnahmen, zur Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels.
  • Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt: Informationen über gegenwärtige Nutzungstypen sowie Beschreibung und Bewertung des Konfliktpotenzials, zu Begrünungs- und eingriffsminimierenden Maßnahmen, Informationen zu den durch das Vorhaben betroffenen Tierarten und den Ergebnissen des Artenschutzgutachtens.
  • Landschaft: Informationen und Beschreibung zur bestehenden Landschaft sowie eine Eingriffsbewertung auf das Orts- und Landschaftsbild inkl. Informationen zu eingriffsmindernden Landschaftselementen und Festsetzungen zu Begrünungen, Beleuchtungen, Höhenentwicklung, etc.
  • Schutzgebiete: Informationen über mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Erhaltungsziele von Natura-2000-Gebietne und auf andere Schutzgebiete.
  • Kultur- und sonstige Sachgüter: Hinweise zum Vorkommen und Betroffenheit von Kultur- und sonstigen Sachgütern (Einzelanlagen bzw. unbewegliche Kulturdenkmale nach § 2 Abs. 1 HDSchG als auch Gesamtanlagen (Ensembles) nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 HDSchG) sowie auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern.
  • Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Informationen zu Auswirkungen des Vorhabens auf den Menschen und seine Gesundheit (insb. Schall) sowie zur Bedeutung des Plangebietes für die Naherholung.

Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu den Umweltauswirkungen durch die Planung, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planungen, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bebauungsplans auftreten können.

Folgende weitere umweltbezogenen Stellungnahmen und Fachgutachten liegen vor und sind einsehbar:

  • Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nord“ in Butzbach, Altlasten und Verdachtsflächen im Planungsgebiet, Kenntnisstand, allgemeine Gefährdungsbeurteilung, Berücksichtigung im Planungsverfahren, bwu, 29.12.2023
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nord“, Dr. Weise, 22.01.2024
  • GUTACHTEN NR. 420M4 G, Bauleitplanung „Gewerbe- und Industriegebiet Nord“ in Butzbach – Schalltechnische Untersuchungen, genest gmbh, 22.01.2024
  • Butzbach, Industriegebiet Nord – Grundlegendes Abwasserkonzept, Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Butzbach, August 2023
  • Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Nord“ in Butzbach – Verkehrsuntersuchung einschließlich Verkehrsflusssimulation – Durth Roos Consulting GmbH, September 2022

Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind folgende umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangen. Diese liegen ebenfalls aus:

  • BUND für Umwelt- und Naturschutz, Landesverband Hessen (29.10.2020) (Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Wasser, Energie): Hinweise zu artenschutzrechtlichen Belangen (u.a. Wildkatze, Rebhuhn, Zauneidechse), zu Eingrünungsmaßnahmen und dem Schutz von Gehölzen, zur Eingriffskompensation, zur Regenrückhaltung, Nutzung erneuerbarer Energien / Energieversorgung.
  • Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Butzbach (27.10.2020) (Schutzgüter: Boden, Wasser): Hinweise zur Entwässerung (Schmutz- und Regenwasser), zur Retention und Rückhaltung von Niederschlagswasser.
  • Energie u. Versorgung Butzbach GmbH (05.11.2020 (Schutzgüter: Wasser, Boden, Energie): Hinweise zur Wasserversorgung, Wasserschutzgebieten, zur Wärme- und Energieversorgung, zur Entwässerung.
  • Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen (30.10.2020) (Schutzgüter: Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Energie): Hinweise und Informationen zum Verkehrsaufkommen und Verkehrsablauf, zu gesetzlichen Vorgaben, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zu Lärmemissionen.
  • Hessische Landesbahn GmbH (26.10.2020) (Schutzgüter: Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt): Hinweise zum Planfeststellungsverfahren der Hessischen Landesbahn, zu planungsrechtlichen Vorgaben, zur verkehrlichen Erschließung, zu Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und artenschutzrechtlichen Belangen.
  • Landesamt für Denkmalpflege Hessen (28.10.2020) (Schutzgüter Boden und Fläche): Hinweise zu Belangen des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenkmalpflege.
  • Regierungspräsidium Darmstadt (02.11.2020) (Schutzgüter Schutzgebiete, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Wasser, Boden und Fläche, Klima und Luft, Landschaft, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise zu Schutzgebieten, zu Grundwasserschutz/Wasserversorgung und oberirdische Gewässer, zur Entwässerung, zum Bodenschutz, zu Altlasten, zum Immissionsschutz (Lärm, Erschütterung, Elektromagentische Felder), zu Belangen des Bergbaus, Kampfmitteln. 
  • Regionalverband Frankfurt Rhein Main (27.10.2020) (Schutzgüter Schutzgebiete, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Wasser, Boden und Fläche, Klima und Luft, Landschaft, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise zu Verkehr, Artenschutz, Vegetation, Ausgleichsplanung, Grünordnung.
  • Wasserverband Kleebach (22.09.2020) (Schutzgüter Wasser, Boden und Fläche) Hinweise zu Entwässerung.
  • Wetteraukreis (27.10.2020) (Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter, Wasser, Boden, Fläche, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise zum Denkmalschutz, Löschwasserversorgung, zum Artenschutz, zu Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, zum Wasser und Bodenschutz, zu Bepflanzungen, zum Immissionsschutz, zu Altlasten.

Butzbach, den 12.08.2024                                                             

Magistrat der Stadt Butzbach

Fachdienst 6

Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Straßen- und Tiefbau, Umwelt

Übersichtskarte 1
Übersichtskarte 2