05.05.2022

Bauleitplanung der Stadt Butzbach: Bebauungsplan „In der Schmalbach – 3. Änderung“ im Stadtteil Kirch-Göns

hier:   Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt und von einer Umweltprüfung abgesehen wird. 

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der o.g. Entwurf der Bebauungsplan-Änderung, bestehend aus Planzeichnung und Begründung

vom 16.05.2022 bis einschließlich 17.06.2022

in der Stadtverwaltung Butzbach, Schloßplatz 1, Zimmer 105, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Die Einsichtnahme ist nur nach telefonischer Rücksprache unter den Rufnummern 06033/995-126 und 06033/995-128 bzw. per E-Mail (ralph.miller@stadt-butzbach.de; cathrin.ferber@stadt-butzbach.de) möglich, da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zum Corona-Virus nur nach Voranmeldung und unter Schutzmaßnahmen betreten werden dürfen.

Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt Butzbach unter https://stadt-butzbach.de/downloads/bebauungsplaene/ eingesehen und heruntergeladen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Butzbach, den 05.05.2022

Magistrat der Stadt Butzbach

Fachdienst 6

Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Straßen- und Tiefbau, Umwelt