06.03.2026

Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Gemarkung Kirch-Göns – Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Auf den Löhern“

hier:                      Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

                              Allgemeine Ziele und Zwecke

                              Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat am 26.06.2025 die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.

Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Kirch-Göns und umfasst in Flur 2 die Flurstücke 15 (tw.), 16 (tw.) und 17/1 (tw.). Er liegt nördlich der Landesstraße 3129 auf freier Strecke.

Der Abstand zwischen der Landesstraße 3129 und dem nordöstlichen Rand des Geltungsbereiches beträgt rd. 250 m.

Die Einmündung Auf dem Hüttenberg/Landesstraße 3129 liegt etwa 500 m in nordwestlicher Richtung entfernt.

Allgemeine Ziele und Zwecke

Im rd. 3,58 ha großen Geltungsbereich soll eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden.

Der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms soll in 2030 mindestens 80 % des Stromverbrauchs betragen.

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) ist festgehalten, dass „die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen“. Der Schwerpunkt liegt hierbei in den Bereichen Wind- und Solarenergie.

Zur Unterstützung des o.g. Zieles sollen durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und durch die Aufstellung des Bebauungsplanes die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie geschaffen werden.

Die geplante Anlage wird ungefähr eine Leistung von 3,5 MWp besitzen. Der spezifische Ertrag liegt bei 1000 kWh/kWp, sodass im Jahr 3,5 MWp x 1000 kWh/kWp = 3,5 GWh = 3.500.000 kWh erzeugt werden können.

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung aufgestellt.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Die Unterlagen der Bauleitplanung (Planzeichnung des Bebauungsplanes, textliche Festsetzungen und die Begründung mit dem Gutachten „Biotoptypenkartierung, faunistisch-floristische Planungsraumanalyse, Kartierungen und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag“ mit Anhang 1 „Prüfbögen der artweisen Konfliktanalyse“, Anhang 2 „Tabelle zur Darstellung der Betroffenheit allgemein häufiger Vogelarten“, Bestands- und Konfliktplan sowie Bewertungsplan) werden zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen in der Zeit von

Montag, den 09.03.2026 bis einschließlich Freitag, den 10.04.2026

auf der Internetseite der Stadt unter https://stadt-butzbach.de/downloads/bebauungsplaene/ veröffentlicht und stehen auf dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ zur Verfügung.

Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.

Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der üblichen Dienststunden in der Stadtverwaltung Butzbach, Schloßplatz 1, 35510 Butzbach, Zimmer 106, öffentlich ausgelegt.

Die Einsicht in die Unterlagen kann nach vorheriger Terminvereinbarung auch außerhalb der üblichen Dienststunden erfolgen.

Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen während des o.g. Zeitraumes abgeben. Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.

Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an den Magistrat der Stadt Butzbach, Fachdienst 6, Schloßplatz 1, 35510 Butzbach, oder zur Niederschrift.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Ingenieurbüro Zillinger, Gießen, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Butzbach, den 06.03.2026

Magistrat der Stadt Butzbach

Sascha Huber

Bürgermeister