hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Allgemeine Ziele und Zwecke
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat am 26.06.2025 die Teil-Aufhebung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.

Die Fläche des Geltungsbereiches (Flur 12, Flurstück 47) liegt in der Gemarkung Nieder-Weisel und wird wie folgt abgegrenzt:
Im Norden: Straße „Südumgehung“, dahinter grenzt das Gewerbegebiet Süd an
Im Osten: zweigleisige Bahntrasse der Main-Weser-Bahn
Im Süden: landwirtschaftliche Flächen
Im Westen: landwirtschaftliche Flächen
Allgemeine Ziele und Zwecke
Die Fläche des Geltungsbereiches ist im seit 1995 rechtskräftigen Bebauungsplan als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft mit den Zweckbestimmungen „Entwicklung von extensiven Wiesen“ und „Ruderale Staudenflur“ festgesetzt.
Die rd. 2,5 ha große Fläche wird auf 1,8 ha landwirtschaftlich genutzt, auf den nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen sind Gehölze vorhanden.
Da die Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage genutzt werden soll, muss ein Teil-Aufhebungsverfahren des Bebauungsplanes durchgeführt werden. Die Teil-Aufhebung des Bebauungsplans muss gemäß Rechtslage im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt werden.
Wenn die Teil-Aufhebung rechtskräftig ist, soll kurzfristig eine Freiflächen-Photovoltaikanlage als privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nummer 8 BauGB realisiert werden. Das privilegierte Verfahren ist möglich, da die Fläche direkt an eine zweigleisige Bahntrasse grenzt.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Unterlagen der Bauleitplanung (Planzeichnung des Bebauungsplanes und die Begründung) werden zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen in der Zeit von
Montag, den 09.03.2026 bis einschließlich Freitag, den 10.04.2026
auf der Internetseite der Stadt unter https://stadt-butzbach.de/downloads/bebauungsplaene/ veröffentlicht und stehen auf dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ zur Verfügung.
Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.
Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der üblichen Dienststunden in der Stadtverwaltung Butzbach, Schloßplatz 1, 35510 Butzbach, Zimmer 106, öffentlich ausgelegt.
Die Einsicht in die Unterlagen kann nach vorheriger Terminvereinbarung auch außerhalb der üblichen Dienststunden erfolgen.
Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen während des o.g. Zeitraumes abgeben. Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.
Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an den Magistrat der Stadt Butzbach, Fachdienst 6, Schloßplatz 1, 35510 Butzbach, oder zur Niederschrift.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Ingenieurbüro Zillinger, Gießen, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Butzbach, den 06.03.2026
Magistrat der Stadt Butzbach
Sascha Huber
Bürgermeister
