01.03.2024

Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Kernstadt – Änderung des Bebauungsplanes SAN 4.1/4.2 „Marktplatz/Kasernenstraße“

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in ihrer Sitzung am 20.02.2024 beschlossen, den Bebauungsplan SAN 4.1/4.2 „Marktplatz/Kasernenstraße“ für den Bereich des Anwesens Griedeler Straße 1 zu ändern. Der räumliche Geltungsbereich ist der nachstehend abgebildeten Übersichtskarte zu entnehmen.

Planziel ist die Schaffung des Bauplanungsrechts für einen eingeschossigen „Wintergarten“ als Erweiterung des Restaurants „Blaues Haus“ am Marktplatz.

Der Bebauungsplan wird als Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB ausgeführt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und der Vorhaben- und Erschließungsplan können in der Zeit von

Montag, dem 04.03.2024 bis einschließlich Freitag, dem 05.04.2024

auf der Homepage der Stadt Butzbach (https://stadt-butzbach.de/downloads/bebauungsplaene/) in der Rubrik „Rathaus & Politik“ unter dem Ordnungspunkt „Bauleitplanung“ eingesehen und heruntergeladen werden. Stellungnahmen werden erbeten an cathrin.ferber@stadt-butzbach.de oder ralph.miller@stadt-butzbach.de bzw. mittels Briefpost an die Stadtverwaltung Butzbach, Fachdienst 6, Schloßplatz 1 in 35510 Butzbach.

Die Unterlagen können zudem in der Stadtverwaltung Butzbach, Schloßplatz 1, Zimmer 105, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Stellungnahmen können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens nach § 4b BauGB beauftragt worden ist.

Stadt Butzbach, Kernstadt: Änderung des Bebauungsplanes SAN 4.1/4.2 „Marktplatz/Kasernenstraße“

hier: räumlicher Geltungsbereich

genordet, ohne Maßstab

Butzbach, den 01.03.2024

Magistrat der Stadt Butzbach
Fachdienst 6
Stadtplanung, Wirtschaftsförderung,
Straßen- und Tiefbau, Umwelt