07.10.2025

Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Kernstadt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Mozartstraße 1“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m.   § 13a BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in ihrer Sitzung am 19. Mai 2025 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mozartstraße 1“ gefasst. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Planziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses im Bereich Mozartstraße 1 (Flur 6, Flurstücke 149/127, 149/4 teilweise und 149/7 teilweise).

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich während der genannten Frist in der Stadtverwaltung der Stadt Butzbach über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und zur Planung äußern.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, einschließlich zugehöriger Begründung und Vorhaben- und Erschließungsplan wird in der Zeit vom

20. Oktober 2025 bis einschließlich 21. November 2025

auf der Internetseite der Stadt Butzbach http://www.butzbach.de unter der Rubrik Rathaus & Politik/ Bauleitplanung veröffentlicht und steht auf dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Butzbach, Schloßplatz 1, Zimmer 106, 35510 Butzbach. Die Einsichtnahme ist während der üblichen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung möglich.

Während der genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch an patrick.langstrof@stadt-butzbach.de übermittelt werden sollen. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder mündlich zur Niederschrift, abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Butzbach, den 07. Oktober 2025                                                             

Magistrat der Stadt Butzbach
Fachdienst 6
Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Straßen- und Tiefbau, Umwelt

Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Kernstadt
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Mozartstraße 1“

Hier: Räumlicher Geltungsbereich genordet, ohne Maßstab