Bebauungsplan „Windhofstraße 46“ Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat am 14. Juli 2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windhofstraße 46“ innerhalb des Stadtteils Pohl-Göns gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes diente dem Zweck, im Bereich des Flurstückes 136 der Flur 13 der Gemarkung Pohl-Göns die Errichtung eines Gebäudes mit gemischter Nutzung einschließlich der Einrichtung der notwendigen Stellplätze für den ruhenden Verkehr in Teilbereichen der Flurstücke 135 und 136 der Flur 13 der Gemarkung Pohl-Göns vorzunehmen.
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04. November 2025 wird das Bebauungsplanverfahren „Windhofstraße 46“ eingestellt. Somit wird der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 14. Juli 2021 aufgehoben.
Der Aufhebungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich ist der nachstehend abgebildeten Übersichtskarte zu entnehmen.
Stadt Butzbach, Pohl-Göns: Aufhebung des Bebauungsplanes „Windhofstraße 46“
hier: räumlicher Geltungsbereich

Butzbach, den 12.12.2025
Magistrat der Stadt Butzbach
Sascha Huber
Bürgermeister
