20.05.2022

Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Stadtteil Butzbach (Gemarkung Nieder-Weisel): Bebauungsplan „Weiseler Straße Südost“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in ihrer Sitzung am 10.05.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Weiseler Straße Südost“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist der nachstehend abgebildeten Übersichtskarte zu entnehmen.

Planziel ist die Schaffung des Bauplanungsrechts für eine Wohnanlage mit Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern sowie einem Wohn- und Geschäftshaus im Bereich Weiseler Straße / Im Weidchensgarten. Zur Anweisung gelangen teilräumlich Allgemeines Wohngebiet i.S. § 4 Baunutzungsverordnung und teilräumlich Mischgebiet i.S. § 6 BauNVO.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und den unten genannten umweltbezogenen Informationen sowie allen umweltrelevanten Stellungnahmen liegt in der Zeit von

Montag, dem 30.05.2022 – einschl. Freitag, dem 15.07.2022

in der Stadtverwaltung Butzbach, Schloßplatz 1, Zimmer 105, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes von jedermann schriftlich, per E-Mail an melanie.geier@stadt-butzbach.de und cathrin.ferber@stadt-butzbach.de oder während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung auch zur Niederschrift unter der genannten Adresse abgegeben werden. Zur Einsichtnahme ist aufgrund der aktuellen Corona-Kontaktbeschränkungen eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06033-995-124 und 06033-995-128 erforderlich.

Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können unter https://stadt-butzbach.de/downloads/bebauungsplaene/ und dem zentralen Internetportal für die Bauleitplanung Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

  • Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzprüfung: Der Umweltbericht bietet die Grundlage für die sachgerechte Abwägung der Umweltbelange. Ihm liegen Erhebungen in Form einer Biotoptypen-Kartierung sowie einer Kartierung der Flora und Fauna und sonstigen Recherchen zugrunde. Auf Basis dieser Daten wurden die Schutzgüter Klima und Luft, Landschaftsbild und Erholungsvorsorge, Kultur und sonstige Sachgüter, Boden, Wasser, Flora und Fauna, und Menschen beschrieben und bewertet. In der Auswirkungsprognose und Konfliktanalyse wurden die potenziell relevanten Wirkfaktoren (mögliche Beeinträchtigungen) herausgearbeitet. Zur Kompensation wurde eine städtische Fläche südlich von Ostheim, nahe der Weinstraße, gewählt, wo eine bestehende Kompensationsmaßnahme erweitert wird (die Kompensationsfläche ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung). Von mehr formaler Bedeutung sind vorliegend die vom BauGB geforderte Erörterung erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Schließlich wird das Thema Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen angesprochen.
  • Archäologisch-geophysikalische Prospektion: Auf den hierfür geeigneten Teilflächen wurde eine Magnetometerprospektion durchgeführt, um Aufschluss über archäologische Strukturen zu erhalten und so eine denkmalpflegerische Bewertung zu ermöglichen.
  • Umwelttechnische Untersuchungen und Untersuchungen zur Versickerungsfähigkeit: Das Gutachten dokumentiert und bewertet die Befunde umwelttechnischer und geohydrologischer Untersuchungen. Zur Erkundung der Untergrundverhältnisse wurden Rammkernsondierungen niedergebracht und Einzelproben entnommen. Darüber hinaus wurden eine Bodenluftprobe und eine Grundwasserprobe entnommen. Zur Erkundung der Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes wurden Versickerungsversuche durchgeführt.

Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen enthalten auch umweltbezogene Informationen. Angesprochen werden insbesondere folgende Themenblöcke: Bedarf an Wohnungen, Maß der baulichen Nutzung, Umweltprüfung und Umweltbericht, Artenschutz, Lärm-, Schadstoff- und Lichtimmissionen, Beeinträchtigungen während der Bauphase, Regenwasserbewirtschaftung, Straßenbäume „Im Weidchensgarten“ und Begrünung von Gebäuden und Freiflächen. Alle im Rahmen der genannten Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit ausgelegt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens nach § 4b BauGB beauftragt worden ist.

Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Stadtteil Butzbach (Gemarkung Nieder-Weisel)

Bebauungsplan „Weiseler Straße Südost“; hier: räumlicher Geltungsbereich

Genordet, ohne Maßstab

Stadt Butzbach, 20.05.2022

Magistrat der Stadt Butzbach

Fachdienst 6 Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Straßen- und Tiefbau, Umwelt