04.05.2023

Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Stadtteil Griedel – Bebauungsplan „Südlich der Hochstraße“ 1. Änderung

Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in ihrer Sitzung am 31.01.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Südlich der Hochstraße“ im Stadtteil Griedel gemäß §2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 BauGB bekannt gegeben.

Des Weiteren wurde in der Sitzung am 31.01.2023 die Durchführung der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange §4 Abs.2 BauGB beschlossen.

Planziel der 1. Änderung des Bebauungsplans „Südlich der Hochstraße“ im Stadtteil Griedel ist die Erweiterung der Fläche für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung Elektrizität (Trafostation) und Fernwärme (Blockheizkraftwerk).

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Südlich der Hochstraße“ erfolgt im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB. Dies ist möglich, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Bas.1 BauGB abgesehen werden. Weiterhin wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Hochstraße“ umfasst die Flurstücke 293/3 teilweise und 293/4 der Flur 8 in der Gemarkung Griedel. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung ist der nachstehenden Karte zu entnehmen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Südlich der Hochstraße“ findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom

15.05.2023 bis einschl. 16.06.2023

statt. Während dieser Zeit liegt der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Südlich der Hochstraße“ mit Begründung in der Stadtverwaltung Butzbach, Schloßplatz 1, Zimmer 105, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Es wird um eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme in die Unterlagen unter den Rufnummern 06033/995-126 und 06033/995-128 bzw. durch E-Mail (ralph.miller@stadt-butzbach.de; cathrin.ferber@stadt-butzbach.de) gebeten.

Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt Butzbach (www.stadt-butzbach.de) unter der Rubrik „Themen“ unter dem Ordnungspunkt „Bebauungspläne“ (https://stadt-butzbach.de/downloads/bebauungsplaene/) sowie über das Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplang.hessen.de) und über die Homepage des Planungsbüros KH Planwerk GmbH (https.//www.kh-planwerk.de/aktuelles) eingesehen sowie heruntergeladen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung einzelner Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH übertragen worden sind.

Bebauungsplan „Südlich der Hochstraße“ 1. Änderung, Stadtteil Griedel

genordet, ohne Maßstab

Butzbach, den 04.05.2023

Magistrat der Stadt Butzbach
Fachdienst 6
Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung,
Straßen- und Tiefbau, Umwelt