20.01.2023

Bauleitplanung der Stadt Butzbach, Stadtteil Hoch-Weisel – Bebauungsplan „Münchgartenweg, 1. Änderung und Erweiterung“

hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat am 14.07.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Münchgartenweg“ im Stadtteil Hoch-Weisel beschlossen. Der Beschluss zur Entwurfsoffenlage dieses Bebauungsplanes wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am 12.12.2022 gefasst.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des im Münchgartenweg ansässigen Garten- und Landschaftsbaubetriebes, u.a. für die Errichtung eines Wohnhauses für die Betriebsinhaber sowie Sozialräume für die Mitarbeiter, geschaffen werden. Zur Festsetzung gelangen soll ein Mischgebiet. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Entwurf des Bebauungsplanes inkl. den bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften (gemäß § 91 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB) und wasserrechtlichen Festsetzungen (gemäß § 37 Abs. 4 Satz 2 und 3 HWG i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB) mit der zugehörigen Begründung, dem Umweltbericht, der faunistischen Kartierung und Artenschutzprüfung, der schalltechnischen Stellungnahme, den wesentlichen umweltrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB und den für das Verständnis der Festsetzungen erforderlichen DIN-Normen (DIN 4109-1:2018-01 „Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen“ und DIN 4109-2:2018-01 „Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen),zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom

30.01.2023 bis 03.03.2023 einschließlich

in der Stadtverwaltung Butzbach, Schloßplatz 1, 35510 Butzbach, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet eingestellt. Sie können auf der Homepage der Stadt Butzbach unter https://stadt-butzbach.de/downloads/bebauungsplaene/ eingesehen werden.

Aufgrund der derzeitig geltenden Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Nummer 06033-995-126 oder 06033-995-128 oder per E-Mail gebeten. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gerne können diese auch an folgende E-Mail-Adresse ralph.miller@stadt-butzbach.de oder cathrin.ferber@stadt-butzbach.de gesendet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Die Stadt Butzbach hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Umweltbericht: Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter im Umweltbericht umfasst u.a.:

  • Boden und Fläche: Informationen zur Bestandsaufnahme und zu den Bewertungsmethoden der Bodenfunktionen, Bodenvorbelastungen, Bodenempfindlichkeit, Bodenentwicklungsprognose und Eingriffsbewertung sowie zur Minderung des Bodeneingriffs.
  • Wasser: Hinweise zu oberirdischen Gewässern, Wasserschutzgebieten, zur Entwässerung des Plangebietes und zur Eingriffsbewertung des Vorhabens.
  • Klima und Luft, Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität: Informationen zur Bedeutung des Plangebietes für die Schutzgüter Klima und Luft, zur Kaltluftentstehung, zur Frischluftproduktion und zur Eingriffsbewertung.
  • Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Informationen zu den betroffenen Biotop- und Nutzungstypen sowie zur Bestands- und Eingriffsbewertung.
  • Tiere und artenschutzrechtliche Belange: Informationen zu Brutvögeln, Fledermäusen, Zauneidechsen sowie anderen planungsbedeutsamen Arten.
  • Landschaft: Informationen und Beschreibungen zur bestehenden Landschaft sowie eine Eingriffsbewertung im Hinblick auf das Orts- und Landschaftsbild.
  • Natura-2000-Gebiete, weitere Schutzgebiete und geschützte Biotope: Hinweise auf die eine etwaige Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten, geschützten Biotopen und Lebensraumtypen.
  • Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Bewertung des Vorhabens im Hinblick auf die Wohnqualität der benachbarten Bereiche und mögliche immissionsschutzrechtliche Aspekte aufgrund der Lage an der Landesstraße.
  • Kultur- und sonstige Sachgüter, kulturelles Erbe: Hinweise zum Vorkommen von Kultur- und sonstigen Sachgütern sowie auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern.

Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen hinsichtlich Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung (Eingriffs-Ausgleichsplanung), zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planungen, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bebauungsplans auftreten können.

Folgende weitere umweltbezogene Fachgutachten liegen vor und sind einsehbar:

  • Planungsbüro Gall (2022): Faunistische Kartierung und Artenschutzprüfung – Stadt Butzbach, Stadtteil Hoch-Weisel: Bebauungsplan „Münchgartenweg, 1. Änderung und Erweiterung“
  • TÜV Hessen (2022): Beurteilung der Lärmimmissionen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Münchgartenweg, 1. Änderung und Erweiterung“ in Hoch-Weisel (Butzbach)“ – Schalltechnische Stellungnahme Nr. T 4533

Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangen. Diese liegen ebenfalls aus:

  • Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Butzbach (EAB) (22.11.2021) (Schutzgüter: Wasser, Boden, Fläche): Hinweise zur Entwässerung des Plangebietes hinsichtlich Schmutz- und Niederschlagswasser, zur Rückhaltung und Einleitung von Oberflächenabflüssen in Gewässer.
  • Energie und Versorgung Butzbach GmbH (25.11.2021) (Schutzgüter: Wasser, Boden, Fläche): Hinweis zur Wasserver- und -entsorgung.
  • Hessen Mobil Gelnhausen (19.11.2021) (Schutzgüter: Wasser;      Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise auf eine ordnungsgemäße Ableitung der Oberflächenwässer ohne Beeinträchtigung der Landesstraße, auf die von der Landesstraße 3056 ausgehenden Emissionen.
  • Regierungspräsidium Darmstadt (25.11.2021) (Schutzgüter: Wasser, Boden und Fläche; Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise zur qualitativ und quantitativ ausreichenden Wasserversorgung und dem Schutz des Grundwassers und zur Entwässerung, zu möglichen schädlichen Bodenveränderungen und zum vorsorgenden Bodenschutz, zu den von der Landesstraße einwirkenden Emissionen, zum Gewerbelärm und Schallschutzmaßnahmen, zu bergbaulichen Maßnahmen und möglichen Belastungen mit Kampfmitteln.
  • Regionalverband FrankfurtRheinMain (23.11.2021) (Alle Schutzgüter): Bereitstellung der Daten aus der automatisierten Strategischen Umweltprüfung (SUP) des Regionalverband FrankfurtRheinMain.
  • Kreisausschuss des Wetteraukreises, FD Kreisentwicklung (18.11.2021) (Schutzgüter:    Kultur- und sonstige Sachgüter, kulturelles Erbe, Wasser, Boden und Fläche; Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen, Tiere und artenschutzrechtliche Belange): Hinweise zur archäologischen Denkmalpflege, zur Löschwasserversorgung, zum Monitoring der planinduzierten Umweltauswirkungen und Ausgleichsmaßnahmen, zur Sicherung von Pflanzgeboten, zu den artenschutzrechtlichen Untersuchungen, zur Lage festgesetzter Bäume.

Übersichtskarte: Lage des Plangebietes (Karte 1 von 2)

Genordet, ohne Maßstab

Plankarte des Bebauungsplanes (verkleinert) (Karte 2 von 2)

Genordet, ohne Maßstab

Butzbach, den 20.01.2023

Magistrat der Stadt Butzbach

Fachdienst 6

Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Straßen- und Tiefbau, Umwelt