16.05.2024

Bauleitplanverfahren der Stadt Butzbach, Bodenrod: Bebauungsplan „Ehemaliges Landschulheim“

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in ihrer Sitzung am 27.09.2023 den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB zu dem o.g. Bebauungsplan im Stadtteil Bodenrod gefasst.

Bestandteil des Geltungsbereichs ist der Baukörper des ehemaligen Landschulheims (Bestand) sowie ein Neubaugebiet für Wohnbebauung.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 13, 16/3, 24, 81/2 (tw.), 81/4 (Flur 2) sowie Teile der im Süden angrenzende Ortsstraße “Am Jungborn“ (Flst. 87 – tw., Flur 1), über die das Gelände verkehrlich erschlossen ist.

Allgemeines Planziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im Sinne § 4 Baunutzungsverordnung, um Baugrundstücke zu erhalten, die nach den Vorgaben der Stadt Butzbach vergeben werden sollen. Darüber hinaus soll der Gebäudekomplex des ehemaligen Landschulheims durch teilweisen Rückbau und Umbau/Modernisierung reaktiviert und einer Wohnnutzung zugeführt werden.

Der Bebauungsplan wird im 2-stufigen Regelverfahren aufgestellt, da die Rahmenbedingungen für die Umsetzung in einem vereinfachten (§ 13 BauGB) oder beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) nicht vorliegen.

Der Geltungsbereich des Planungsgebietes sowie der Vorentwurf gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett umrandete Bereiche).

Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Die Unterlagen der Bauleitplanung werden in der Zeit

von Dienstag, den 21.05.2024 bis einschließlich Freitag, den 21.06.2024

auf der Homepage der Stadt Butzbach (https://stadt-butzbach.de/downloads/bebauungsplaene/) unter der Rubrik Rathaus & Politik unter dem Ordnungspunkt „Bauleitplanung“ veröffentlicht und stehen auf dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.
Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der üblichen Dienststunden in der Stadtverwaltung Butzbach, Schlossplatz 1, Zimmer 104, im oben genannten Zeitraum öffentlich ausgelegt. Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb der Dienststunden nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an cathrin.ferber@stadt-butzbach.de oder jana.mueller@stadt-butzbach.de und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro:

beteiligung@grosshausmann.de

übermittelt werden. Die Stellungnahmen können aber auch schriftlich mittels Briefpost an die Stadtverwaltung Butzbach, Fachdienst 6, Schloßplatz 1 in 35510 Butzbach gegeben werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während der o.g. Dienststunden mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Den Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Butzbach, den 16.05.2024

Magistrat der Stadt Butzbach

Fachdienst 6

Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Straßen- und Tiefbau, Umwelt

Räumliche Lage des Plangebietes (OpenStreetMap Grundlage)

Räumlicher Geltungsbereich und Vorentwurf des Bebauungsplans

(Planteil – genordet,unmaßstäblich)