hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Butzbach hat in ihrer Sitzung am 20.07.2022 den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB zu dem Bebauungsplan „Nördlicher Ortsrand Ebersgöns“ im Stadtteil Ebersgöns gefasst.
Um den Neubau für die Feuerwehr schneller voranzutreiben, reduziert sich der damalige Geltungsbereich für das Bauleitplanverfahren auf den Standort für das neue Feuerwehrgerätehaus.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von rd. 0,4 ha und umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Ebersgöns:
Flur 3: 14 (tlw.) und 24 (tlw.)
Flur 4: 122 (tlw.) und 123.
Allgemeines Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Feuerwehrstandortes in Ebersgöns.
Der Bebauungsplan wird im 2-stufigen Regelverfahren aufgestellt, da die Rahmenbedingungen für die Umsetzung in einem vereinfachten (§ 13 BauGB) oder beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) nicht vorliegen.
Der Geltungsbereich des Planungsgebietes sowie der Vorentwurf gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett umrandete Bereiche).
Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Die Unterlagen der Bauleitplanung werden in der Zeit
von Dienstag, den 21.05.2024 bis einschließlich Freitag, den 21.06.2024
auf der Homepage der Stadt Butzbach (https://stadt-butzbach.de/downloads/bebauungsplaene/) unter der Rubrik Rathaus & Politik unter dem Ordnungspunkt „Bauleitplanung“ veröffentlicht und stehen auf dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.
Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der üblichen Dienststunden in der Stadtverwaltung Butzbach, Schlossplatz 1, Zimmer 104, im oben genannten Zeitraum öffentlich ausgelegt.
Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb der Dienststunden nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an cathrin.ferber@stadt-butzbach.de oder jana.mueller@stadt-butzbach.de und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro:
übermittelt werden. Die Stellungnahmen können aber auch schriftlich mittels Briefpost an die Stadtverwaltung Butzbach, Fachdienst 6, Schloßplatz 1 in 35510 Butzbach gegeben werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während der o.g. Dienststunden mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Den Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Butzbach, den 16.05.2024
Magistrat der Stadt Butzbach
Fachdienst 6
Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Straßen- und Tiefbau, Umwelt
Räumliche Lage des Plangebietes (OpenStreetMap Grundlage)
Räumlicher Geltungsbereich und Vorentwurf des Bebauungsplans