18.08.2026

Bestattungswald: Abstellverbot von Grabdekoration, Glasgefäßen und Kerzen aller Art

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 9 der Friedhofsordnung für den Bestattungswald Butzbach das naturbelassene Erscheinungsbild des Bestattungswaldes nicht gestört und verändert werden darf.

Es ist strikt untersagt, Kränze, Grabschmuck, Glasgefäße oder Kerzen aller Art auf den Grabstätten zu platzieren. Diese stellen bei den aktuell trockenen Bodenverhältnissen eine enorme Brandlast und Brandgefahr dar. Zudem besteht Verletzungsgefahr für Wild und Tier an diesen Gegenständen.

Die betroffenen Angehörigen werden dazu aufgefordert, bis zum 31.08.2026 die von ihnen dort abgelegten Gegenstände ordnungsgemäß zu entfernen. Sollten nach Ablauf dieser Frist noch Gegenstände dort zu finden sein, wird der städtische Baubetriebshof diese mit Beauftragung der Friedhofsverwaltung alle entfernen und entsorgen.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis sowie um die Einhaltung der geltenden Friedhofsordnung. Bei weiteren Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne unter der Telefonnummer 06033/995-122 zur Verfügung.

Butzbach, den 18.08.2026

DER MAGISTRAT DER STADT BUTZBACH

                – Friedhofsverwaltung –