02.08.2024

Dorfentwicklung ermöglicht Förderung von privaten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen

Wetteraukreis und Stadt Butzbach informieren in Bodenrod

Viele Interessierte sind der Einladung der Stadt Butzbach gefolgt und kamen am 18. Juli zur Informationsveranstaltung. Mit rund 60 Personen war das Dorfgemeinschaftshaus in Bodenrod, einem der fünf durch die Dorfentwicklung geförderten Stadtteile Butzbachs, gut besucht. Zusammen mit Herrn Volker Matthesius und Frau Nina Frommann von der Fachstelle Strukturförderung des Wetteraukreises, berichtete die Stadtverwaltung an diesem Abend über die Möglichkeit zur Förderung privater Bauvorhaben in den Stadtteilen Bodenrod, Ebersgöns, Hausen-Oes, Maibach und Wiesental im Rahmen des hessischen Dorfentwicklungsprogramms (ehemals Dorferneuerung).

Förderfähig sind Umnutzung, Sanierung, Erweiterung und Neubau von Gebäuden sowie die Wiederherstellung und Erneuerung von Dächern und Fassaden. Besonders interessant ist die Bezuschussung bei Schaffung von neuem Wohnraum in Nebengebäuden. Insbesondere in den Siedlungskernen gibt es Grundstücke, auf denen neben einem Wohnhaus auch ungenutzte Wirtschaftsgebäude und Scheunen zu finden sind. Auch die Erweiterung und Neuanlage von Hof-, Garten- und Grünflächen kann in der Dorfentwicklung finanziell unterstützt werden. Wichtig ist bei allen Maßnahmen, dass das Vorhaben sichtbar zur Erhaltung der regionalen Baukultur beiträgt und sich in das Ortsbild integriert.

Um Private bei ihren Projekten zu unterstützen, gibt es im Förderprogramm die Möglichkeit zur städtebaulichen Beratung durch ein Architekturbüro. Hier unterstützt Herr Dipl. Ing. Rainer Tropp mit seinem reichen Erfahrungsschatz und berät Interessierte bei der Entwicklung ihrer Vorhaben. Die Fachstelle Strukturförderung des Wetteraukreises mit Ansprechpartnerin Nina Frommann beantwortet Fragen rund um Antragsstellung und Bewilligung. Generell wird der Antragsprozess niedrigschwellig und für Alle zu bewältigen sein. Bei einer konkreten Projektidee ist es wichtig, dass die Kontaktaufnahme bei der Stadtverwaltung oder dem Architekten frühzeitig im Planungsverlauf erfolgt. Im Termin zur Städtebaulichen Beratung werden die Antragsstellenden fachlich unterstützt. Um den Antrag zur Förderung im Online-Portal abzugeben, müssen alle Kosten, Pläne, Besitzverhältnisse sowie etwaig notwenige behördliche Genehmigungen vorgelegt werden. Bei Gewerken sind auch Kostenschätzungen bzw. Kostenvoranschläge abzugeben.

Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Butzbach unter der Rubrik Butzbach bewegen – Dorfentwicklung zu finden. Dort kann die Präsentation aus der Informationsveranstaltung heruntergeladen werden. Auch weitere Dokumente wie Hinweise zum Bauen in den Ortskernen stehen dort zum Download zur Verfügung. 

Foto: Frau Geier, Stadt Butzbach