Aus aktuellem Anlass weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass ein eigenmächtiges Abdecken oder Austauschen von Verkehrszeichen durch unbefugte Dritte gem. § 315b StGB einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und damit einen Straftatbestand darstellt.
Erst im Oktober wurde die Straßenverkehrsbehörde darauf aufmerksam, dass in der „Backgasse“ im Stadtteil Münster illegal Haltverbote gegen Geschwindigkeits-beschränkungen ausgetauscht wurden. Im aktuellen Fall wurden in der „Maibacher Straße“ Haltverbote zur Sicherstellung des Winterdienstes angeordnet. Diese Anordnung ist befristet bis 31.03.2025. Nun musste durch Hessen Mobil leider festgestellt werden, dass der Beginn des Haltverbots durch Unbefugte mit einer Plastiktüte abgedeckt wurde, was das Zeichen unwirksam macht. Daraus resultierend parken Fahrzeuge im gesperrten Bereich. Eine Ahndung ist damit nicht mehr möglich.
Durch dieses Handeln kann Hessen Mobil die ordnungsgemäße Ausführung des Winterdienstes nicht gewährleisten. Dies kann im schlimmsten Falle schwerste Verkehrsunfälle durch Glätte auf der Fahrbahn zur Folge haben. Daher wird eindringlich darauf aufmerksam gemacht, dass diese Vorfälle nicht ungeahndet bleiben können und zur Anzeige gebracht werden.
Wer sachdienliche Hinweise auf den Verursacher geben kann, wird gebeten, sich bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Butzbach unter 06033/995-256 oder unter ordnungsbehoerde@stadt-butzbach.de zu melden. Außerdem wird ausdrücklich an alle Bürgerinnen und Bürger appelliert, ein derartiges Handeln, welches unter Umständen das Leben und die Gesundheit anderer gefährdet, zu unterlassen.