Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 StVO.
Am 25.08.19 findet in der Rathausstraße in Ostheim ein Dorfflohmarkt statt. Für die Rathausstraße. wird daher für diesen Tag eine Einbahnstraßenregelung – Fahrtrichtung Ortsmitte- zwischen Einfahrt
K 17 und Bornhofer Weg angeordnet. Die Abfahrt ist nur über die Bahnhofsallee möglich.
Aufgrund der Sperrung wird Ostheim von den Linienbussen nicht angefahren. Es wir gebeten, die Pressemitteilung der Verkehrsgesellschaft Oberhessen sowie die Aushänge in den Haltestellen zu beachten
Für auftretende Behinderungen bitten wir um Verständnis.
Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Der Bürgermeister Stadt Butzbach
-Straßenverkehrsbehörde-