06.09.2023

Erlaubnis der übermäßigen Straßennutzung gem. § 29 StVO sowie Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 StVO

hier: Festumzug anlässlich des 1250jährigen Jubiläums

Am 10.09.2023 veranstaltet die Stadt Butzbach aufgrund Ihrer 1250-Jahrfeier einen Festumzug durch Butzbach. Hierzu wird gem. § 29 StVO die Erlaubnis der übermäßigen Straßennutzung im Bereich des Zugverlaufes sowie des Aufstellbereichs erteilt. Der Zug wird sich ab 11:00 Uhr im Bereich R.-Samesreuther-Str. und Kaiserstraße positionieren. Um 12:50 Uhr beginnt der Festumzug und verläuft über die Kaiserstraße – Taunusstraße – Gutenbergstraße – Kleeberger Straße – Wetzlarer Straße – Marktplatz – Weiseler Straße.

Um die Sicherheit aller Zugteilnehmer sowie Zuschauer zu garantieren ergeht dazu die folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Alle Zufahrts- und Aufstellbereiche der Zugstrecke werden ab ca. 11.00 Uhr für sämtlichen Verkehr voll gesperrt.

In den Straßen –  R.-Samesreuther-Str. –  Gebrüder-Freitag-Straße – Taunusstraße – Gutenbergstraße – Wetzlarer Straße werden absolute Haltverbote errichtet. Wir bitten darum, den Verkehrszeichen Folge zu leisten. Widerrechtliche parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Dies dient dem ungehinderten Zugverlauf.

Für auftretende Behinderungen wird um Verständnis gebeten.

Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.

Der Bürgermeister der Stadt Butzbach

         -Straßenverkehrsbehörde-