13.03.2023

Erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am Montag, den 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen.

In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit der ausführlichen Darstellung ihrer Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Zur Information, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes begonnen hat, stehen zur Veröffentlichung und Verbreitung erstellte Informationsmedien unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich bereit.

Für weitere Fragen oder Anregungen wenden Sie sich entweder an SchulzD@eba.bund.de oder an die Funktions-E-Mail Adresse: umgebungslaerm@eba.bund.de